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Arbeiten bis 73 – worum geht es?

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, welche Folgen es hat, wenn das Rentenniveau nicht gesenkt wird. Was Gewerkschaften wie die IG Metall für einen Skandal halten, ist schlichter Dreisatz. In einem auf dem Umlageverfahren beruhenden Rentensystem gilt: Zahlen weniger Arbeitnehmer ein, muss jeder mehr abführen oder kann weniger rausholen. Das erste vernichtet Arbeitsplätze, das zweite macht Rentner ärmer. Wer beides ablehnt, muss zwangsläufig länger arbeiten lassen!
Und nur das hat das IW berechnet: Das Renteneintrittsalter muss demnach bis 2030 auf 69 Jahre steigen und bis 2041 auf 73. Skandinavische Länder haben längst den Beginn des Ruhestandes an die steigende Lebenserwartung gekoppelt, die Dänen müssen ab 2030 mindestens bis zum Alter von 71 Jahren arbeiten.

Flexi-Rente mehrheitlich erwünscht
Zur Wahrheit gehört auch, dass jeder dritte Deutsche länger arbeiten möchte als bis zum 65. Lebensjahr. Das ergab eine Umfrage der GfK Marktforschung von 1265 Befragten für den Bankenverband. So wollen 32 Prozent am liebsten erst zwischen 65 und 69 Jahren in den Ruhestand gehen. Über ihren 70. Geburtstag hinaus möchten sogar neun Prozent noch arbeiten. Nur jeder zweite Deutsche wünscht die Rente zwischen dem 60. und 64. Lebensjahr, und auch nur 14 Prozent plädieren für ein starres Renteneintrittsalter. 54 Prozent der jetzigen Ruheständler hätten gern länger als bis 65 gearbeitet. Grundsätzlich ist eine überwältigende Mehrheit von 86 Prozent der Befragten der Meinung, der Renteneintritt solle flexibel gestaltet werden.

Auch die Gesundheit im Blick behalten
Das Bundeskabinett hat nun die geplanten Regelungen zur sogenannten Flexi-Rente auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist es, älteren Arbeitnehmern einen flexibleren Übergang in die Rente zu ermöglichen. Dabei muss man aber auch darüber reden, was die Wirtschaft tun muss, um die älteren Arbeitnehmer bei guter Gesundheit im Job zu halten. Viele ältere Arbeitnehmer sind am Ende ihrer Kraft und gehen bereits mit 63 in Rente und nehmen dafür Abschläge in Kauf. Künftig soll es für sie attraktiver werden, wenigstens in einem Teilzeit-Job noch länger zu arbeiten und in dieser Zeit nur einen Teil ihrer vollen Altersrente vorzeitig zu beziehen. Die Teilrente ist jedoch unattraktiv, weil sie schon bei geringeren Hinzuverdiensten gekürzt werden kann. Künftig soll ein Hinzuverdienst von 6300 Euro im Jahr gar nicht angerechnet werden.

Rentenansprüche arbeitender Rentner
Auch zahlt der Arbeitgeber bisher noch für einen Rentenbeiträge, ohne dass dies den Rentenanspruch erhöht! Das soll sich nun ändern: Wer als beschäftigter Rentner weiter Rentenbeiträge zahlt, soll auch von den Arbeitgeberbeiträgen profitieren: Sein Rentenanspruch erhöht sich. Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber sollen entfallen.
Doch wer vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge von der Rente von monatlich 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Soll das verhindert werden, kann man der Rentenkasse die Abschläge vorher „abkaufen“. Künftig soll dies nicht mehr erst ab dem 55., sondern schon ab dem 50. Lebensjahr möglich sein. Oft sind jedoch für das Abkaufen der Abschläge hohe fünfstellige Summen aufzubringen, die dann auch in Raten gezahlt werden können.

Freiwilligkeit hat Gewinner auf beiden Seiten
Auch ohne eine neue gesetzliche Vorgabe würde mancher Arbeitnehmer schon jetzt gern länger arbeiten. Und es ist längst möglich, dass fitte Arbeitnehmer freiwillig bis zum 70. Lebensjahr arbeiten. Damit könne auch dem Fachkräfte-Mangel begegnet werden, so der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank Jürgen Weise. Wer freiwillig sein Berufsleben verlängern möchte, wird mit einem spürbar höheren Anspruch auf gesetzliche Rente belohnt. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es jedenfalls keine Probleme. Niemand wird gezwungen, einen Rentenantrag zu stellen. Und für jeden Monat, den die Rente später gezahlt werden muss, gibt es 0,5 Prozent Zuschlag. Das bedeutet bei einem Jahr Verlängerung 6 Prozent – lebenslang!

Besonderer Kündigungsschutz im Rentenalter
Und der Arbeitgeber? Darf er einem Beschäftigten wegen Erreichens der Regelaltersgrenze kündigen? „Nein, das ist generell verboten“, erklärt der Viersener Fachanwalt Dr. Marco König, „denn im Sozialgesetzbuch hat der Gesetzgeber besonderen Kündigungsschutz geschaffen.“ In vielen Fällen sein auch gar keine Kündigung notwendig, um einen älteren Arbeitnehmer zu verabschieden. „Es kommt auf den Arbeitsvertrag an, und zwar ob eine Befristung enthalten ist“, erklärt König weiter, „typische Formulierungen lauten: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen des für den Arbeitnehmer geltenden Regelrentenalters.“ Dann hätte der Mitarbeiter keinen Anspruch darauf, seinen Arbeitsvertrag fortzuführen. Wenn aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber wollen, können sie den Arbeitsvertrag ändern, indem die Befristung verschoben oder ganz aufgehoben wird. Das hat der Gesetzgeber im Paragrafen 41 SGB VI ausdrücklich geregelt.

Erfahrung Älterer als Fahrtwind der Zukunft
Eine gute Botschaft für den Arbeitgeber. Er ist nun gefragt, seine wertvollen Älteren aufmerksam zu pflegen und innovative Anreize für eine längere Zusammenarbeit zu schaffen. Denn zukünftig werden die Erhaltung der Leistungskraft und die Qualifikation wichtiger als das Alter sein! Somit bleiben dem Unternehmen Fachkräfte und ein wichtiger Produktionsfaktor länger erhalten: die Erfahrung! Altersgerechte Arbeitsbedingungen verbunden mit einer kontinuierlichen, altersgerechten Weiterbildung, auch zur eigenverantwortlichen Gesunderhaltung, ist ein Weg der Zukunft.

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