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Mit 70 noch arbeiten – warum nicht?

Das Weiterarbeiten im Rentenalter ist für immer mehr Ältere kein Tabu mehr. Wie das Statistische Bundesamt anhand erster Ergebnisse aus dem Mikrozensus 2016 mitteilte, ging im vergangenen Jahr jeder Neunte in der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen einer Erwerbstätigkeit nach. Das sind doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Das liegt auch daran, dass seit 2012 die Altersgrenze für die gesetzliche Rente schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird.

Sinnvolles tun und Erfahrungen weitergeben

Länger arbeiten würde mancher Arbeitnehmer schon jetzt gern. Das ergab eine Umfrage der GfK Marktforschung von 1265 Befragten für den Bankenverband. So wollen 32 Prozent am liebsten erst zwischen 65 und 69 Jahren in den Ruhestand gehen. Über ihren 70. Geburtstag hinaus möchten sogar neun Prozent noch arbeiten. Auch geben viele Rentner in Umfragen an, gerne weiter einer Tätigkeit nachzugehen, um ihre Erfahrungen an Jüngere weiterzugeben, Sinnvolles zu tun oder einfach fit zu bleiben. Die steigende Lebenserwartung, der demografische Wandel und die Fitness älterer Menschen sprechen jedenfalls für eine längere Beschäftigung. Zudem hat die Bundesregierung das längere Arbeiten durch viele Maßnahmen attraktiver gemacht.

Länger arbeiten lohnt sich

Länger zu arbeiten ist seit Jahresbeginn noch interessanter geworden. Wer freiwillig sein Berufsleben verlängern möchte, der kann das tun und wird mit einem spürbar höheren Anspruch auf gesetzliche Rente belohnt. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es jedenfalls keine Probleme. Niemand wird gezwungen, einen Rentenantrag zu stellen. Und für jeden Monat, den die Rente später gezahlt werden muss, gibt es 0,5 Prozent Zuschlag. Das bedeutet bei einem Jahr Verlängerung von sechs Prozent – lebenslang! Zudem gelten seit dem 1.Juli bessere Hinzuverdienstregeln. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur einen Teil seiner Rente mit Abschlägen beziehen möchte, kann jetzt mehr Geld hinzuverdienen. Von jedem zusätzlich verdienten Euro werden jetzt 40 Cent auf die Rente angerechnet, die anderen 60 Cent bleiben auf dem Konto.

Gewinn für beide Seiten

Und der Arbeitgeber? Darf er einem Beschäftigten wegen Erreichens der Regelaltersgrenze kündigen? „Nein, das ist generell verboten, denn im Sozialgesetzbuch hat der Gesetzgeber besonderen Kündigungsschutz geschaffen. Aber in vielen Fällen ist gar keine Kündigung notwendig, um einen älteren Arbeitnehmer zu verabschieden. Es kommt auf den Arbeitsvertrag an, und zwar ob eine Befristung enthalten ist. Typische Formulierungen lauten: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen des für den Arbeitnehmer geltenden Regelrentenalters“, so der Viersener Fachanwalt Dr. Marco König. Dann hätte der Mitarbeiter keinen Anspruch darauf, seinen Arbeitsvertrag fortzuführen. Wenn aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber wollen, können sie den Arbeitsvertrag ändern, indem die Befristung verschoben oder ganz aufgehoben wird. Das hat der Gesetzgeber im Paragrafen 41 SGB VI ausdrücklich geregelt.

Erfahrung Älterer als Fahrtwind der Zukunft

Eine gute Botschaft für den Arbeitgeber. Er ist nun gefragt, seine wertvollen Älteren aufmerksam zu pflegen und innovative Anreize für eine längere Zusammenarbeit zu schaffen. Denn zukünftig werden die Erhaltung der Leistungskraft und die Qualifikation wichtiger als das Alter sein! Somit bleiben dem Unternehmen Fachkräfte und ein wichtiger Produktionsfaktor länger erhalten: die Erfahrung! Altersgerechte Arbeitsbedingungen verbunden mit einer kontinuierlichen, altersgerechten Weiterbildung, auch zur eigenverantwortlichen Gesunderhaltung, ist ein Weg der Zukunft.

Wir beraten Sie!

Firmen und Menschen zu unterstützen und zu begleiten, um neue Wege und Perspektiven zu erarbeiten, ist unsere Profession, die wir mit Begeisterung wahrnehmen.

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Gereon Stolle und Team